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Wissenswertes
Förderung

BAFA-Förderung für Fenster und Haustüren

Effiziente Fenster sind einer der wichtigsten Faktoren, wenn Sie Energie einsparen möchten. Das schont Ihren Geldbeutel und das Klima. Tauschen Sie Ihre alten Fenster gegen neue, energieeffiziente aus, dürfen Sie deshalb in der Regel auf einen Zuschuss vom Staat hoffen.

Schöpfen Sie hier alle Möglichkeiten aus, amortisiert sich der Fenstertausch oft schon innerhalb kurzer Zeit. Hier finden Sie eine Übersicht aller förderungsfähigen Sanierungsmaßnahmen für Ihre Fenster. Außerdem erfahren Sie, welche Förderungen Sie derzeit beantragen können.

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Förderprogramme ✍🏻

Förderungen für energetische Sanierung – was und mit wieviel wird gefördert?

Damit die Bundesregierung ihren Klimaschutzplan bis 2050 einhalten kann, stellt sie hohe Summen an Fördergeldern für energetische Sanierung zur Verfügung. Die sollten Sie unbedingt auch nutzen, wenn Sie Ihre Fenster erneuern. Im Jahr 2022 gibt die EU im Zuge der European Renovation Wave noch einmal weitere Fördergelder hinzu.

Folgende Programme
können Sie nutzen:

  • Das Programm KfW-Förderprogramm 461 „energieeffizientes Sanieren“.
  • Die BEG-Förderung der BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen BEG-EM)
  • Die steuerliche Förderung nach §35c EstG
  • Die Fördergelder der European Renovation Wave
Steuerliche Förderung

Die steuerliche Förderung nach §35c EstG

Neben den gängigen Förderungen der BAFA und KfW ist es seit dem 1. Januar 2020 auch möglich, die Kosten Ihrer Sanierung steuerlich abzusetzen. Das kann sich gerade bei hoher Steuerlast lohnen. Dann muss es sich bei dem Sanierungsobjekt jedoch um Ihr selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist. Die Sanierung muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Diese Steuerermäßigung können Sie mit Ihrer Steuererklärung in der „Anlage Energetische Maßnahmen“ beantragen. Die Förderung ist über drei Jahre gestaffelt, beginnend im Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist:

1. Jahr 7% der Sanierungskosten und der Kosten der Bescheinigung maximal 14.000€
(7 % von max. 200.000€)
2. Jahr 7% der Sanierungskosten und der Kosten der Bescheinigung maximal 14.000€
3. Jahr 6% der Sanierungskosten und der Kosten der Bescheinigung maximal 12.000€
BAFA Zuschuss – BEG EM

BAFA-Förderung für Ihre neuen Fenster

Die meisten Bauherren nutzen die großzügig bemessenen BAFA-Fördergelder, um ihr Bauvorhaben umzusetzen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen bietet zwar am meisten für einen Heizungsaustausch, doch auch Maßnahmen an der Gebäudehülle lohnen sich – dazu gehören auch Fenster. 

BAFA-förderfähige Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Fenster

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Liste aller förderfähigen Einzelmaßnahmen an Ihren Fenstern. Das umfasst auch Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren, Vorhangfassaden und Tore.

Hier finden Sie den aktuellen Stand (Oktober 2021):

  • Notwendige Ausbauarbeiten rund um das Fenster
  • Austausch oder Einbau neuer Fenster oder Türen
  • Überarbeitung vorhandener Fenster, z.B. Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit, neue Abdichtung gegen Kälte und Feuchtigkeit
  • Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen sowie von in der Fensterbank integrierten Geräten
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Reduktion oder Entfernung von Wärmebrücken, etwa durch die Dämmung von Heizkörpernischen
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Erneuerung der Fensterbänke
  • Dämmung oder Sanierung von Rollladenkästen
  • Einbau fest verbauter Fliegengitter
  • Wenn Sie größere Fenster einbauen: Erneuerung der Heizkörper bei geringerer Brüstungshöhe
GRAFIK Förderung der Energetischen Gebäudesanierung
  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig)
  • Erneuerung von Außentüren, die Teil der thermischen Gebäudehülle sind (z.B. Terrassentüren, Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus/Keller)
  • Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, z. B. absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
  • Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenster, Balkon- und Terrassentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
  • Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung
  • Nachrüst-Systeme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
  • Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz sowie Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Starkregen)
  • Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz
Gut zu wissen:

Bei Nichtwohngebäuden werden außerdem Einbau und Erneuerung von Toren gefördert. Bei Wohngebäuden hingegen werden Tore nur dann gefördert, wenn sie Teil der thermischen Gebäudehülle sind, also zu unbeheizten Räumen oder nach draußen führen.

Vergleich

Übersicht: Diese Fördermittel können Sie nutzen

  KONDITIONEN ANFORDERUNGEN WER KANN BEANTRAGEN? WANN UND WO BEANTRAGEN?
Zuschuss
(BAFA)
20 % Zuschuss Niedriger U-Wert,
je nach Art und Einbaulage
Sanierer von Wohn- und
Nichtwohngebäuden
Vor Beauftragung:
BAFA-anerkannter
Energieberater
Förderkredit
(KfW)
20% Tilgungszuschuss Niedriger U-Wert,
je nach Art und Einbaulage
Sanierer von Wohngebäuden,
Käufer von frisch
sanierten Wohngebäuden
und Contracting-Geber
Bei der kreditgebenden
Bank mit
Energieberater
Steuerbonus für
die Sanierung
Steuerermäßigung in
Höhe von 20% über
3 Jahre (max.
40.000 Euro)
Eigentümer selbst
bewohnter Häuser
Nach Abschluss der
Maßnahme über die
Steuererklärung

Steuerbonus für die
Steuererklärung für
Handwerkerleistungen
Niedriger U-Wert,
je nach Art und
Einbaulage
Steuerermäßigung in
Höhe von 20 % der
Lohnkosten (max. 1.200 Euro/Jahr)
Eigentümer selbst
bewohnter Häuser
Nach Abschluss der
Maßnahme über die
Steuererklärung

Clever nutzen: Förderungen für Sonnenschutz

Nicht nur Ihre Fenster selbst können gefördert werden, sondern oft auch passender Sonnenschutz. Darunter fallen:

  • Der erstmalige Einbau / die Erneuerung von Rollläden und anderen außen liegenden, innen oder zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen
  • Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum, wenn die Fenster die jeweiligen Anforderungen an den U-Wert erfüllen
  • Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung, z. B. Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.Bei einer Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme im Rahmen einer Einzelmaßnahme Fenster bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz.
Planung

Warum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie dabei, die Sanierung Ihres Hauses Schritt für Schritt sinnvoll zu planen. Er gibt Ihnen außerdem einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Wenn Sie Ihre Fenstersanierung im Rahmen des Förderprogramms Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude umsetzen, lohnt sich für Sie der iSFP. Denn damit können Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten – eine schöne Summe bei einer größeren Maßnahme.

Natürlich kostet diese Energieberatung selbst auch etwas: oft zwischen 800 und 1.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch davon erstattet das BAFA Ihnen wiederum 80 %. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 1.300 Euro.

- 1 -

Holen Sie Angebote ein. Möchten Sie ein förderfähiges Gewerk modernisieren – beispielsweise die Gebäudehülle – sollten Sie sich im ersten Schritt mit Fachbetrieben aus Ihrer Region zusammensetzen.
Wenn es um Ihre neuen Fenster geht, sprechen Sie uns jederzeit an. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Wünschen, den Kosten und der möglichen Förderung.

- 2 -

Beauftragen Sie nun einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE). Dieser unabhängige Energieberater checkt mit Ihnen gemeinsam alle Voraussetzungen für die Förderung. Von ihm erhalten Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung.

- 3 -

Stellen Sie nun Ihren Antrag. Die 20 % BAFA-Förderung beantragen Sie ganz einfach nach einer kostenfreien Registrierung über die Website des BAFA. Zum Formular für den Förderantrag auf der Website der BAFA

Das KfW Programm 461 zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus können Sie im KfW-Zuschussportal beantragen.

Alternativ gibt es noch das Darlehen mit Tilgungszuschuss aus dem KfW-Förderprogramm 262. Dieses ist bei Ihrer Hausbank zu beantragen. Lehnt diese den Antrag ab, können Sie anderweitig eine passende Bank finden, mit Unterstützung der KfW-Energie-Experten.

- 4 -

Warten Sie nun unbedingt die Förderzusage ab. Sie können den aktuellen Status der Bearbeitung online verfolgen. Aufgrund der vielen Anträge kann die Wartezeit auf eine finale Zusage mehrere Monate dauern. Mit der Auftragsvergabe sollten Sie auf jeden Fall warten, bis Sie eine Förderzusage vorliegen haben. 

- 5 -

Nun folgt die Auftragsvergabe. Wichtig zu wissen: Bei Fördermaßnahmen im Rahmen des BEG-Zuschusses müssen die Arbeiten vom Fachbetrieb durchgeführt worden sein. Nur dann erhalten Sie die Förderung.

- 6 -

Im Anschluss müssen Sie nur noch die Nachweise einreichen. Dafür werden die abgeschlossenen Arbeiten zunächst vom Energieberater geprüft. Dieser stellt Ihnen für die BAFA-Förderung einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) aus, den Sie einfach bei der BAFA einreichen. Für das Förderprogramm der KfW stellt Ihnen der Energieeffizienzexperte eine sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die Sie über das Zuschussportal der KfW einreichen können.

- 7 -

Auszahlung: Nach Prüfung der Sanierungsmaßnahmen bekommen Sie von der BAFA den vereinbarten Zuschuss in Höhe von bis zu 20 %.

Beratung

Lassen Sie sich von uns beraten

Lassen Sie sich von uns beraten

Wie Sie sehen, kann es zur echten Herausforderung werden, sich im Förderdschungel zurechtzufinden. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Wunschprojekt. Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit uns in Verbindung, damit später keine unnötigen Hindernisse auf Sie zukommen.

Schallschutz

In unserem Zuhause möchten wir uns entspannen und in Ruhe unsere Freizeit genießen. Hochwertige Schallschutzfenster und -türen sorgen dafür, dass Umgebungsgeräusche draußen bleiben.

Wärmedämmung

Schöner wohnen – und außerdem nachhaltig? Klimaschutz ist heute den meisten Immobilienbesitzern sehr wichtig.

Sicherheit

Ihr Zuhause soll ein Ort sein, an dem Sie sich sicher und geborgen fühlen. Fenster mit Einbruchschutz sorgen für Extra-Sicherheit, damit Sie und Ihre Familie nachts ruhig schlafen können.

Heinz Arnhold GmbH

Arnhold Fenster + Türen ist ein Traditionsunternehmen mit Sitz in Dortmund. Wir produzieren kompromisslose Qualität und bieten umfassenden Service.

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Piepenbrink 12
44329 Dortmund-Derne

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